BAUBEGLEITER Dipl. Ing. (FH) Architektur Rothenburg BRANDENBURG
Schimmel Gutachter

Schimmel Gutachter

Als Schimmel Gutachter arbeite ich in Berlin & Potsdam seit 20 Jahren. Ein Schimmelgutachten kostet als Erstbesichtigung ab 300€. Ich arbeite auf Erfolgsbasis. Reklamationen kamen bisher nicht vor, siehe meine Bewertungen.

Anfrage an den Schimmel Gutachter zu Schimmelpilz in der Wohnung

Meine Anfrage an Sie als Schimmel Gutachter in Berlin bezieht sich auf einen Schimmelbefall, bedingt durch zu kalte Wände, verbunden mit vorhandener Luftfeuchtigkeit bei einer 3 Jahre alten Eigentumswohnung.

Mir geht es dabei um Klärung,
– ob dies ein Garantiefall am gesamten Haus, Mangel am Gemeinschaftseigentum oder hinzunehmender Zustand ist?
– ebenso ob sogar eine Gesundheitsgefahr für unser Kleinkind bestehen könnte? Nehmen Sie Schimmelproben fürs Labor?
– Vielleicht liegt ein Baumangel in der Wohnung vor?
– was ist der geschätzte Aufwand zur Suche der Ursache,
– brauchen wir eine (Thermografie der Wände der Wohnung) für die Beseitigung des Problems?


– Ist das richtige Vorgehen evtl. mit einem Rechtsanwalt?
– Wie Sie mir mit Tipps gegen Schimmel selber weg machen helfen können.



Ursache von Schimmel in der Wohnung entstanden?

Es handelt sich um eine Wohnung mit Treppenaufgang zur Dachterrasse.
Dieser Treppenaufgang ist nicht beheizt. Die einzige Wärmequelle ist die Heizung des Wohnbereiches im Stockwerk darunter. Die Wohnung darunter hat ca. 93 m² reine Wohnfläche und wird von zwei Erwachsenen mit Kind bewohnt.
Die Schimmelbildung ist immer an den oberen Ecken der Decke des Treppenaufganges im Winter. Es scheint, dass die Feuchtigkeit in den oberen Ecken kondensiert. Gemessenen wurden an der Innenwand Temperaturen in den Decken-Ecken um die 15 Grad, bei ca. 1 Grad Außentemperatur.
Kann dies eine Wärmebrücke (oder Kältebrücke) sein?


Von der Baufirma wurde vor zwei Jahren in diesem Treppenaufgang bereits ein Wohnraumlüfter eingebaut. Dieser führt zwar zu einem höheren Luftaustausch, aber eben auch zu niedrigeren Innentemperaturen. Der Schimmelbefall hat sich dadurch nicht verbessert.


Schimmelbildung vom Mieter gemeldet

  1. Fall

Seit unserem Einzug haben wir stets im Winter übermäßige Feuchtigkeitsbildung und leichte bis mittlere Schimmelbildung. Schimmel tritt über einigen unserer Fenster (vor allem im Schlafzimmer und in der Küche) am Fenstersturz auf.
Zunächst hatten wir diesen Schimmelschaden ca. 2020 schriftlich gemeldet. Ebenso den Schimmel nach Absprache und auf Verlangen des Vermieters selbst entfernt. Nun kann man eindeutig sehen, dass die Fensterbeschläge rosten. Einen Teil der entsprechenden Fotobeweise haben wir angehängt.

Seitdem ging es mit den Vermietern, der Hausverwaltung, sowie einem Gutachter seitens der Vermieter hin und her. Eine genaue Ursache konnte bisher nicht festgestellt werden sowie Maßnahmen gegen diesen Mangel wurden bis heute nicht getroffen.
Stattdessen mussten wir Anfang diesen Jahres feststellen, dass zwei Fenster im Schlafzimmer dringend eingestellt werden müssen. Diese lassen sich diese mittlerweile nur immer schwerer schließen. Nachdem sich diesen Sommer endlich ein Fensterbauer den Fenstern annahm, wurde festgestellt, dass ein Fenster an den Beschlägen stark gerostet ist.

Unsere Vermieter beschuldigen uns nun seit dem Winter 2021, dass wir durch ein falsches Lüftungsverhalten den Schimmel, und seit diesem Jahr, dass wir diese Schäden an den Fenstern (die Fenster sind aus dem Jahr 1998) verursacht haben. Wir hingegen können allerdings mit absoluter Sicherheit unser Lüftungsverhalten ausschließen und vermuten stark einen Mangel an den entsprechenden Fenstern/Rollladenkästen. Dazu muss man sagen, dass die Rollladenkästen zwischen der Wand und dem Fenster eingebaut sind und nicht gedämmt sind. Das führt zu einer extremen Kältebrücke. Allerdings haben unsere Vermieter nun Schadensersatzforderungen (2000€ für Austausch der Fenster) gestellt und drohen nun damit, dies auch gerichtlich durchsetzen zu wollen.

Seit Juni/Juli diesen Jahres verweigerten unsere Vermieter den Fensteraustausch. Vor zwei Tagen haben wir jedoch von einer Fensterfirma einen Anruf zu einer kurzfristigen Terminvergabe bzgl. des Fenstertausches erhalten. Unserer Meinung nach kann es bei einem Fensteraustausch unter anderem um eine Beweisvernichtung gehen.
Wir würden uns gerne durch ein Gutachten bzw. Gegengutachten für weitere Schritte absichern.

2. Fall

Sehr geehrter Herr Rothenburg,

ich wende mich hilfesuchend an Sie, weil ich in meiner Mietwohnung kürzlich Schimmelbefall festgestellt habe und gern klären möchte, welche Prüfungen und Nachweise ich als Mieter von meinem Vermieter verlangen darf, um die tatsächlichen Ursachen festzustellen. Mein Vermieter verhält sich sehr schmierig und stellt sich unnötig quer.

  1. Ausgangssituation
  • Die Wohnung wurde vor etwa zwei Jahren bereits einmal wegen Schimmel beprobt bzw. oberflächlich behandelt.
  • Damals wurde der Befall von meinem Vermieter mit einer „Mineralfarbe gegen Schimmelbefall“ überstrichen, ohne dass eine Ursachenanalyse oder fachgerechte Sanierung erfolgte.
  • Seit Beginn der nass-kalten Jahreszeit (Oktober 2024) ist der Schimmel erneut sichtbar geworden.
  • Befallene Bereiche:
    • Fensterrahmen und Dichtungen in drei Räumen (Schlafzimmer, Küche, Bad; alles Schattenseite der Wohnung),
    • leichte schwarze Verfärbungen an der Außenwandseite, bodennah im Schlafzimmer und in der Küche.
    • Bei Temepraturen unter 5°C, nachts, Beschlag der Fenster (innen)
  • Ich lüfte regelmäßig (Stoßlüften) und heize ordnungsgemäß.
  1. Aktuelles Vorgehen des Vermieters
  • Nach meiner schriftlichen Mängelanzeige und wiederholter Fristsetzung bot der Vermieter an, zwei Datenlogger für ca. 4 Wochen selbst zu platzieren, um Temperatur und Luftfeuchtigkeit zu messen. einen innen, einen außen als Referenz.
  • Auf meine Nachfrage, welches Gerät, welche Firma und welche Auswertung verwendet werden, konnte er keine konkreten Angaben machen:

Er habe das Gerät „über eine Hausverwaltung geliehen“, wisse aber nicht, von welcher Firma oder welches Modell.
Auch die Auswertung solle „extern“ erfolgen, nähere Informationen lägen ihm nicht vor.

  • Daraufhin verweigerte ich die Platzierung bis ich Informationen zur Firma, Loggerhersteller und Ansprechpartner
  1. Meine Einschätzung

Ein einfacher Datenlogger (ohne Kalibrierung, dokumentierte Aufstellung oder Vergleichslogger im Außenbereich) reicht nach meiner Kenntnis nicht aus, um die Ursache fachlich zu bestimmen.
Ich befürchte, dass hierdurch keine objektive oder verwertbare Beurteilung erfolgt und später ein falsches Fazit gezogen wird (z. B. angeblich falsches Lüften).

  1. Meine Fragen an Sie
  1. Welche Mindestanforderungen gelten für eine valide Ursachenanalyse bei Schimmelbefall?

(z. B. Raum- und Außenklima, Wärmebrücken, Oberflächentemperaturen, Feuchtegehalt im Mauerwerk, Luftfeuchteverlauf usw.)

  1. Darf ich als Mieter verlangen, dass
    • die Geräte kalibriert und die Positionen dokumentiert (Foto/Protokoll) werden,
    • die Auswertung durch eine Fachfirma oder einen öffentlich bestellten Sachverständigen erfolgt?
  2. Welche weiterführenden Untersuchungen wären erforderlich, wenn der Logger allein keine eindeutigen Ergebnisse liefert?
    (z. B. Gutachten, etc.)

Ziel ist, eine fachlich belastbare Grundlage zu schaffen, um zu klären, ob der Schimmel bauphysikalisch bedingt ist oder durch Nutzerverhalten entstehen könnte. Es ist meiner Laienmeinung nach eindeutig, dass der Schimmel nicht durch das Lüften kommt, da über Nacht Fensterscheiben innen b eschlagen und die Feuchte daher irgendwie in den Raum eindringt.

Ich möchte die Situation sachlich und ohne Streit mit dem Vermieter lösen, aber gleichzeitig sicherstellen, dass die Messung nicht als Alibi dient und später Fehlinterpretationen vermieden werden. Besonders vor dem Hintergrund, dass sich mein Vermieter sehr unprofessionell und suspekt verhält. 

Wenn Sie mich hier aus der Ferne kurz beraten könnten, übersende ich ihnen auch gerne Bilder des Schimmelbefalls sowie beschlagenen Fenstern zur weiteren Einschätzung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung und fachlichen Rat.

Mit freundlichen Grüßen, Kunde XYZ

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4 Gedanken zu “Schimmel Gutachter”

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